Stellungnahme des BUND OV Kressbronn und des NABU e.V. Langenargen zum Bebauungsplan “Parkplatz beim Strandbad“

Stellungnahme
Parkplatz beim Strandbad
Datum
07.05.2021
Parkplatzerweiterung

Anlass

Mit Beschluss vom 28.01.2020 hat der Gemeinderat Kressbronn das Büro Meixner Stadtent-wicklung GmbH gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens zum Parkplatz beim Strandbad beauftragt. Die am 4.2.2021 von diesem Büro vorgelegte Bauplanung wurde am 24.3.2021 vom Gemeinderat genehmigt. 

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens von Behörden und Trägern öffentlicher Belange nehmen wir im Folgenden zu dieser Planung Stellung. 

Allgemeine Vorbemerkungen

Bereits nach dem Gemeinderatsbeschluss vom 28.01.2020 haben wir schon am 10.02.2020 zu dem Vorhaben Stellung genommen (LINK) und dabei festgestellt:

  1. Das Ziel der Bestandssicherung (Strandbadparkplatz und Festplatz) tragen wir mit
  2. Die Notwendigkeit der Erweiterung bezweifeln wir
  3. Bestehende Flächenschutzvorgaben (FFH-Gebiet, Grünzug und Biotopschutz) sind bei westlicher und nördlicher Erweiterung unzureichend berücksichtigt
  4. Gravierende Belange des Artenschutzes bleiben unbeachtet

Zu Punkt 1 ist nochmals festzuhalten, dass nach Angaben der Gemeindeverwaltung bislang offensichtlich keine Genehmigung für den bestehenden Parkplatz und den Festplatz vorliegt. Obwohl man somit – insbesondere im Hinblick auf Punkt 3 – eigentlich einen kompletten Rückbau fordern könnte, erkennen wir die dort inzwischen langjährig geschaffenen Fakten an und tragen deshalb das Ziel der Bestandssicherung weiterhin mit. Insofern war bei der jetzigen Stellungnahme insbesondere zu prüfen, ob sich mit der nun vorgelegten Bauplanung neue Gesichtspunkte hinsichtlich der zusätzlich geplanten Erweiterungen zu den Punkten 2 – 4 ergeben. Dabei stellten wir fest, dass der flächenhafte Umfang der Planung weitgehend unverändert fortgeschrieben wurde. Die im beigelegten Umweltbericht dargestellten Fakten bestätigen weiterhin auch unsere zuvor angemeldeten Bedenken hinsichtlich der mit den Erweiterungen zu erwartenden Beeinträchtigungen von Natur und Umwelt. Bezüglich der sich daraus ergebenden Folgerungen und vorgeschlagenen Maßnahmen haben wir jedoch einige erhebliche Einwendungen, die unten im Einzelnen jeweils näher erläutert werden. 

Anmerkungen zu den Planungsunterlagen

Trotz der im allgemeinen gut ausgearbeiteten Planungsunterlagen (bei allerdings unvollständiger Berücksichtigung von Artenschutz in der FFH-Vorprüfung und im Umweltbericht, siehe unten und in der Anlage), vermissen wir für unsere Abwägung zu einigen Punkten weitergehende Detail-Informationen. So bleibt z.B. unklar, mit welchen Zahlen die Notwendigkeit der Erweiterung des Parkplatzes begründet wird. Weiterhin fehlen Angaben zur Zahl der geplanten Stellplätze im Vergleich zum Istzustand. Der für eine Bewertung erforderliche Vergleich von Ist- und Planzustand würde durch eine zusätzliche Planzeichnung erleichtert, in der Ist- und Planzustand beispielsweise durch unterschiedliche Schraffuren gekennzeichnet sind. 

1. Zum bestehenden Parkplatz einschließlich Festplatz

Für die jetzt schon bestehenden befestigten und teilweise asphaltierten Flächen sieht die Planung eine „Modernisierung“ mit erneuerten Belägen und (insektenfreundlicher) Beleuchtung vor. Angesichts einer wie bisher auf die Sommermonate beschränkten Hauptnutzungszeit appellieren wir, die damit verbundenen Umweltbelastungen auf ein Minimum zu beschränken. Das betrifft unter anderem das Ausmaß der Flächenversiegelung. Darüber hinaus halten wir eine Beleuchtung des Platzes (die schon bisher unnötig war) für eine vollkommen entbehrliche und unnütze Luxuseinrichtung deren Kosten den Gemeindehaushalt nicht belasten dürfen, die darüber hinaus in jedem Fall eine naturferne „Lichtverschmutzung“ darstellt. So-weit aus den Planungszeichnungen ersichtlich, wird die Zu- und Abfahrt auf die Straße „Eichert“ beschränkt. Die damit offensichtlich verbundene Aufgabe des bestehenden Zugangs am Ostrand (mit dem dort angrenzenden Biotop) würden wir begrüßen.

2. Zur westlichen Erweiterung (Ausweichparkplatz südlich des Sportplatzes)

Die gesamte Plan-Fläche westlich der Straße „Eichert“ ist im gültigen Flächennutzungsplan als Sportplatz ausgewiesen. Nachdem schon früher im südlichen Bereich zu Spitzenzeiten zunächst „wild“ geparkt wurde, hat die Gemeindeverwaltung dort vor einigen Jahren einen gebührenpflichtigen Ausweichparkplatz eingerichtet. Dieser soll nun mit dem Bebauungsplan wohl auch rechtlich abgesegnet (was bislang offensichtlich nicht der Fall war!?) und durch einen Schotterrasenbelag befestigt werden. Wie Abb. 7 im Umweltbericht zeigt, wird der Ausweich-Platz zu Spitzenzeiten zwar tatsächlich intensiv genutzt, demgegenüber steht er jedoch den meisten Teil des Jahres leer.

Aus Sicht des Amphibienschutzes ist die gesamte Grünfläche westlich der Straße „Eichert“ als Wanderkorridor für Amphibien (neben Kröten, u. a auch die streng geschützten Arten Kammmolch und Laubfrosch) zur Laichzeit hoch bedeutsam. Obwohl darauf auch im Umweltschutzbericht verwiesen wird, wird dennoch der Fläche „keine hohe naturschutzfachliche Wertigkeit“ zugesprochen. Wie in Anlage 1 näher erläutert, sehen wir auch – entgegen der Feststellung der FFH-Vorprüfung - ein erhebliches Potenzial zur Beeinträchtigung von Lebensraum und geschützten Arten, insbesondere durch die vorgesehene Befestigung der Fläche mit Schotterrasen. Diese Schadwirkung kann auch durch Bepflanzung mit Bäumen und Sperrung des Platzes während der Laichzeit nicht aufgehoben werden.

Deshalb ist aus unserer Sicht auch eine FFH Prüfung für diese Maßnahme zwingend erforderlich. Schließlich möchten wir Gemeindeverwaltung und Landratsamt auch nachdrücklich an die im aktuellen FFH-Managementplan genannten Erhaltungsziele und Maßnahmenplanungen erinnern. Dort wird u.a. die Errichtung einer Amphibienquerung unter der Bodanstrasse gefordert. Dieser Forderung schließen wir uns mit Nachdruck an. In jedem Fall lehnen wir aber aus Sicht des Natur- und Artenschutzes die Errichtung des geplanten Ausweichparkplatz grundsätzlich ab. 

3. Zur nördlichen Erweiterung (Erdwall einschließlich nördlicher Naturfläche)

Der jetzige Festplatz wird seit vielen Jahren nördlich durch einen Erdwall begrenzt, der Erd-material aus Straßenbelägen enthält (Datum der Ablagerung und genaue Herkunft des Materials werden nicht genannt). Erwartungsgemäß wurden dort auch für Straßenbeläge typische Altlasten vorgefunden (v.a. PAK, Benzpyrene und MWK), so dass laut Umweltbericht eine Abtragung des Walls nach Auskunft des Amtes für Bodenschutz ohnehin erforderlich sei. Es stellt sich allerdings die Frage, warum und auf welcher rechtlichen Grundlage dieses Material dort abgelagert wurde. Nicht zuletzt ist auch bemerkenswert, dass die Altlastenthematik erst im Zuge der laufenden Planungen zur Parkplatzerweiterung aufgegriffen wurde, während für diese in vielen Jahren zuvor kein Handlungsbedarf seitens der Gemeindeverwaltung gesehen wurde.

Wie im Umweltbericht ausführlich dargestellt, hat sich dieser Erdwall inzwischen zu einem bedeutenden Habitat für die streng geschützte Zauneidechse entwickelt. Darauf haben wir ja auch zuvor schon nachdrücklich hingewiesen. Zusätzlich ergibt sich für die nördlich anschließenden und im Planungsgebiet eingeschlossenen Areale mit den angrenzenden Biotopen ein besonderes Schutzbedürfnis, da sie als Habitat für die ebenfalls streng geschützten Arten Laubfrosch und Gelbbauchunke dienen. Ohne das Altlastenproblem wäre nach dieser Sach-lage die Erhaltung des jetzigen Erdwalls für den Artenschutz zweifellos am zielführendsten. Damit würden ja auch wahrscheinliche „Kollateralschäden“ durch die Baumaßnahmen (Verschüttungen und Verdichtungen, etc.) für diese Habitatteile ausgeschlossen. Ein Vergleich der Planzeichnungen von Bauplanung und Istzustand zeigt zudem, dass damit nur eine unwesentliche Einbuße an zusätzlicher Parkfläche verbunden wäre. 

Unter Verweis auf die Notwendigkeit der Altlastenbeseitigung wird im Bebauungsplan jedoch die Errichtung eines Ersatzhabitats für die Zauneidechse durch einen neuen Erdwall aus unbelastetem Material vorgesehen. Zusätzlich wird das nördlich angrenzende Areal als Schutzfläche einschließlich der Einrichtung eines neuen Feldgehölz-Biotops ausgewiesen.

Einer solchen Lösung würden wir natürlich zustimmen, falls die Abtragung des bestehenden Erdwalls tatsächlich unabweislich erforderlich ist, da dann zumindest begründete Aussicht auf einen Erhalt der Habitatanforderungen der geschützten Arten besteht. Wir stellen uns allerdings die Frage, ob die festgestellten Altlasten tatsächlich eine Abtragung – nach so langer Zeit - zwingend notwendig machen. Zumindest liegen die im Anhang des Umweltberichts genannten Belastungswerte unterhalb von kritischen Werten, die laut Bodenschutzverordnung für die als Parkplatz genutzte Flächen genannt werden. Für das somit gegebene Dilemma der Abwägung zwischen Artenschutz und Altlastenproblematik maßen wir uns natürlich keine fachliche Entscheidung an. Wir appellieren jedoch an Behörden und Gemeindeverwaltung, die hierzu maßgeblichen Gesichtspunkte nochmals eingehend zu überprüfen. 

Fazit

Wir sind befremdet über den Umstand, dass eine Gemeindeverwaltung über Jahre hinweg einen nicht genehmigten Park- und Festplatz im FFH-Gebiet betreiben kann! Dennoch würden wir aus Gründen der Bestandssicherung für den bestehenden Strandbadparkplatz und Festplatz eine nachträgliche Genehmigung und Weiterführung unter der Voraussetzung akzeptieren, dass die Gemeinde Kressbronn die im FFH-Managementplan geforderte Amphi-bienquerung innerhalb von zwei Jahren umsetzt. 

Wir bezweifeln jedoch nachdrücklich den Bedarf für die geplanten Erweiterungen des Parkplatzangebotes. Wir stimmen allenfalls der nördlichen Erweiterung (unter Einhaltung der geplanten Ausgleichsmaßnahmen!) zu, falls sich die Abtragung des Erdwalls als unabweisbar erforderlich zeigt. Demgegenüber lehnen wir den geplanten Ausweichparkplatz auf der Grünfläche grundsätzlich ab und fordern, den bestehenden Ausweichparkplatz aufzuheben und für Fahrzeuge zu sperren!

Wir verweisen weiterhin auf das bislang in Kressbronn fehlende Verkehrskonzept zur Steuerung und Lenkung von Spitzenlasten während der Tourismus-Saison. Wir appellieren deshalb erneut an die Gemeindeverwaltung, alternative und ergänzende Lösungen (wie z.B. über ÖPNV und Förderung Radwegausbau) mindestens gleichwertig in Betracht zu ziehen. Nur durch solch grundsätzlicheren Konzepte kann vermieden werden, dass immer wieder über zusätzliche Parkflächen für Spitzenzeiten debattiert werden muss.

7. Mai 2021

BUND Ortsverband Kressbronn

gez. Hans Güde, gez. Sue Medford, gez. Max Hubert Schuh

NABU e.V Langenargen

gez. Edwin Strobel

 
Anlage 1: Naturschutzfachliche Gesichtspunkte zum Ausweichparkplatz auf Grünfläche

1. Grünfläche als Ausweichparkplatz

Der Umweltbericht stellt das Vorhaben, die Grünfläche als Ausweichparkplatz auszubauen, in Bezug zu den lokalen Restriktionen. Während die Lage der Vorhabensfläche

  • im HQ100-Überflutungsbereich, 
  • die Versiegelung von rund 4.600 Quadratmeter Fläche und
  • die Bodenverdichtung und Oberbodendrainage durch den Einbau einer Schottermischung

…in der Bestandsaufnahme beschrieben werden, versäumen es die Autoren in der Wirkanalyse auf die absehbare Barrierewirkung für wandernde Amphibien hinzuweisen. Dies ist eine wesentliche ökologische Funktion der Grünfläche innerhalb des europäischen Schutzgebietes. Eine Vorbelastung der Fläche besteht in der Nutzung als Sportplatz durch die Bodenverdichtung und die intensive „Rasenpflege“.

In der geplanten Abwertung des Oberbodens und der Drainage der Vorhabensfläche besteht eine erhebliche negative Veränderung des Wanderungskorridors für Amphibien.

1.1. Umweltbericht

Die Autoren des Umweltberichts kommen trotz der eigenen Kartierungsergebnisse zu dem Schluss, dass die Grünfläche innerhalb des Vorhabenbereichs „keine hohe naturschutzfachliche Wertigkeit“ besitzt.

Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Wert der Fläche z.B. als Wanderungskorridor für Amphibien und als Gebiet für die Nahrungsaufnahme der nachgewiesenen Fledermausarten hierbei nicht berücksichtigt wurde. Gleichzeitig weist der Bericht auf die bereits starke Beeinträchtigung der Grünfläche durch den angrenzenden Parkplatz und den Fahrradabstellplatz hin (Kapitel 6.2.5).

Diese dokumentierten Störungen durch die vorliegende Nutzung (Bestandssituation) müssen durch eine vollumfängliche FFH-Prüfung im Detail untersucht werden, bevor eine Erweiterung des Ausweichparkplatzes in Betracht gezogen werden kann. Es ist offensichtlich, dass die Umwandlung der Grünfläche in einen Ausweichparkplatz zu einer weiteren Degradation des FFH-Schutzgebiets führt und durch die Barrierewirkung einen direkten erheblichen Einfluss auf die dort vorkommenden Amphibien-, Reptilien und Fledermausarten haben wird.

Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag versäumt es, die wichtige Fragestellung zum potenziellen Einfluss des Vorhabens auf die Laubfrosch- und Kammmolchpopulation zu erörtern und im Kontext der lokalen und regionalen Vorkommen eine Risikoeinschätzung für die Populationen zu treffen.

1.2 Relevanz für die FFH-Vorprüfung

Die Barrierewirkung, die durch den Einbau einer Schottermischung zur Stabilisierung des Ausweichparkplatzes hervorgerufen wird, geht auf die folgenden Standortveränderungen zurück:

  • Reduktion der Bodenfeuchte
  • Schnellere Wärmeaufnahme und Austrocknung der Parkplatzfläche
  • Strukturelle Veränderung des Bodenbelags

Es muss davon ausgegangen werden, dass sich diese Faktoren negativ auf Amphibien auswirken, die eine solch veränderte Boden-Schotterfläche überqueren und ggf. in einer erhöhten Mortalitätsrate der Tiere resultieren. Tiere, die diesem neuen Oberflächenbelag ausweichen, konzentrieren ggf. ihre Wanderrouten im westlichen Bereich und sind gezwungen eine längere Wanderung bis zu den Feuchtwiesen am Nonnenbach zurückzulegen. Auch hier ist mit einer erhöhten Mortalität durch die längere Wanderroute und die Konzentration der Tiere bei der Straßenquerung im westlichen Bereich zu rechnen.

Besonders für die hier vorkommenden seltenen Arten Laubfrosch und Kammmolch könnte das Vorhaben zu einer Gefährdung der lokalen Population führen bzw. zu deren Erlöschen.

Der Autor/die Autorin der FFH-Vorprüfung versäumt diese anlagenbedingte, möglicherweise erhebliche Barrierewirkung in die Vorprüfung einzubeziehen (siehe FFH-Vorprüfung, Punkt 6). Die Schlussfolgerung der FFH-Vorprüfung, dass keine erheblich negative Auswirkung auf den Lebensraumtyp oder auf geschützte Arten (in diesem Fall Amphibien) zu erwarten ist, ist schlicht falsch und verfehlt einen korrekten Einbezug der Wirkfaktoren des Umweltberichts.

Die FFH-Vorprüfung muss hier (selbst wenn der bloße Verdacht einer möglicherweise erheblichen Beeinträchtigung besteht) diese benennen und folglich eine vollumfängliche FFH-Prüfung für das Vorhaben empfehlen.

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) klassifiziert beispielsweise den Einfluss des Vorhabens auf den Kammmolch wie folgt:

Veränderung abiotischer Standortfaktoren

  • Veränderung der morphologischen Verhältnisse (z.B. Bodenstruktur und -feuchte) - regelmäßig relevant
  • Veränderung der hydrologischen / hydrodynamischen Verhältnisse (z.B. Grundwasserabsenkung) - regelmäßig relevant - besondere Intensität

Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust

  • Anlagebedingte Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität - regelmäßig relevant

2. Forderung von Nabu Langenargen e.V. und BUND Ortsverband Kressbronn

  • Verzicht auf die Anlage eines Ausweichparkplatzes. Die Grünfläche stellt einen wichtigen Wanderungskorridor für streng und besonders geschützte Amphibien dar. Der Ausweichparkplatz hat das Potenzial, eine erhebliche negative Veränderung der Lebensraumqualität für geschützte Arten in einem europäischen Schutzgebiet herbeizuführen
  • Die FFH-Vorprüfung ist aus den oben angeführten Gründen von der unteren Naturschutzbehörde abzulehnen. Die vorliegenden Informationen und eine korrekte Bewertung der Bestandsinformationen erfordern eine vollumfängliche FFH-Prüfung, um die potenziellen Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter des FFH-Gebiets „Bodenseeuferlandschaft östlich Friedrichshafen“ zu bewerten

Die Gemeinde Kressbronn und das Landratsamt Friedrichshafen liegen jetzt schon hinter den Anforderungen an ein nachhaltiges Management des FFH-Gebiets „Bodenseeuferlandschaft östlich Friedrichshafen“ zurück.

Nabu und BUND fordern eine zeitnahe Umsetzung der bereits definierten Maßnahmen zum Erhalt und zur Aufwertung der FFH-Lebensräume im Bereich „Boschach“ und „Eichert Wald“ gem. des FFH-Managementplans; insbesondere:

  • Einbau einer Amphibienquerung in der Bodanstraße
  • Extensivierung und ökologische Aufwertung der Grünlandfläche östlich des Eichert Walds
  • Renaturierung und Schutz von Gewässerstrukturen am Nonnenbach