Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan, Kressbronn. 05.11.2018

Stellungnahme
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 05.11.2018
Datum
21.06.2019
Fläche des geplanten Gewerbegebiets

 

Das Verfahren zur 2. Fortschreibung des FNP läuft nun schon seit über 10 Jahren (bei einer vorgesehenen Gültigkeitsperiode von 10-15 Jahren!), in denen mittlerweile 4 Versionen vorgelegt wurden.

Diese weisen zwar auf den ersten Blick in großen Teilen identische Textpassagen auf, enthalten aber dennoch bei näherem Hinsehen jeweils gravierende Änderungen der Nutzungsplanung, die darüber hinaus meist nur unzureichend begründet werden. Solche sprunghaften Änderungen zwischen den Versionen hinterlassen jedoch nicht nur erhebliche Zweifel an der Qualität der Planungsarbeit, sie bewirken darüber hinaus, dass sich das Fortschreibungsverfahren immer weiter verzögert. Hierzu sei auch eine STN des RP vom 13.4.2017 zitiert: .. ist es darüber hinaus wenig hilfreich, wenn bei jeder Beteiligungsrunde neue Flächen in den FNP-Entwurf aufgenommen werden.

Soweit gegenüber den neuen Flächen Bedenken vorgebracht werden, wird ggf. eine weitere Beteiligungsrunde erforderlich und der Genehmigungszeitpunkt verschiebt sich immer weiter in die Zukunft.“ Auch die aktuell vorgelegte Fassung vom 5.11.2018 enthält wiederum keineswegs nur marginale oder eher redaktionelle Änderungen. Hier ist insbesondere die Ausweisung eines „Interkommunalen Gewerbegebietes (IKG)“ in Kressbronn (Kapellenesch-Haslach) mit einer gegenüber früheren Fortschreibungsversionen (mit Ausnahme der vom 2.11. 2012) erheblichen Ausweitung des Flächenanspruchs für Gewerbeflächen zu nennen.

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